Frankfurt am Main, 22. August 2026 — Vertreterinnen und Vertreter von dreizehn Religionen und Weltanschauungen haben bei einem Menschenrechtsforum in Frankfurt über Verfolgung, Diskriminierung und gesellschaftliche Ausgrenzung berichtet. Mehr als 200 Teilnehmer verfolgten die von FOREF Europe (Forum for Religious Freedom Europe) organisierte Veranstaltung „Voices be Heard“ am 22. August im Soaltee Hotel sowie online.
Der Termin fiel mit dem Internationalen Tag zum Gedenken an die Opfer von Gewalttaten aufgrund von Religion oder Weltanschauung zusammen. Die Vereinten Nationen hatten diesen Gedenktag 2019 mit der Resolution A/RES/73/296 eingerichtet. Darin wird nicht nur die Unterstützung der Opfer hervorgehoben, sondern auch die vorrangige Verantwortung der Staaten für den Schutz der Rechte von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.
Die Veranstalter stellten das Zuhören in den Mittelpunkt. Die Erfahrungen der eingeladenen Gemeinschaften seien aufgrund ihrer unterschiedlichen historischen, politischen und gesellschaftlichen Hintergründe nicht miteinander vergleichbar. Eine solche Gleichsetzung sei auch nicht beabsichtigt gewesen. Das Forum stand entsprechend unter dem Leitgedanken „We listen but we don’t judge“. Beiträge von Juristen und Religionswissenschaftlern sollten die persönlichen Schilderungen fachlich ergänzen.
Pressefreiheit und Religionsfreiheit zusammendenken
Michael Langhans, Executive Director von FOREF Deutschland, hob zur Eröffnung den Zusammenhang zwischen Religions-, Meinungs- und Pressefreiheit hervor. Bedrohungen für Betroffene beschränkten sich nach seiner Auffassung nicht auf körperliche Gewalt. Auch institutionelle Untätigkeit, Schweigen und mediale Vorverurteilungen, insbesondere pauschale Zuschreibungen mit dem Begriff „Sekte“, könnten gravierende Folgen haben.
Langhans forderte dazu auf, sehr unterschiedlichen Betroffenen – von Uiguren und Jesiden bis zu Angehörigen von Scientology und Shincheonji – zuzuhören und die Diskussion nicht auf einen einzelnen Gedenktag zu begrenzen. In einem späteren Vortrag unter dem Titel „Voices be heard“ griff er Erfahrungen aus zehn Jahren juristischer Arbeit mit neuen religiösen Bewegungen auf. Sobald Gemeinschaften als „Sekte“ bezeichnet würden, sei es für sie und ihre Mitglieder häufig schwieriger, ihre Sicht in Medien und Gerichtsverfahren zur Geltung zu bringen. Langhans verwies dabei auf die Unschuldsvermutung und plädierte für mehr Bereitschaft zum Zuhören bei Justiz, Presse und Gesellschaft. Sein Ausgangspunkt: „Das Richtige beginnt immer im Zuhören“.
Internationale Stimmen zu Verfolgung und Religionsfreiheit
Grußbotschaften aus mehreren Ländern erweiterten den Blick des Forums. Merlin Ivancea, Bürgermeister der rumänischen Gemeinde Slobozia Bradului im Kreis Vrancea und selbst Roma, erinnerte an die Verfolgungsgeschichte der Roma in Europa und bezeichnete Religions- und Gewissensfreiheit als Grundrecht jedes Menschen.
Jascha Noltenius, Menschenrechtsbeauftragter der Baha’i in Deutschland, schilderte die Lage seiner Glaubensgemeinschaft im Iran. Seit der Islamischen Revolution seien Baha’i dort systematischer Verfolgung ausgesetzt; UN-Sonderberichterstatter hätten dies als Verfolgung „von der Wiege bis zur Bahre“ beschrieben. Noltenius machte insbesondere auf Peyvand und Borna Naimi aufmerksam, zwei jungen Baha’i, denen die Todesstrafe drohe. Auch in Ägypten bestünden strukturelle Benachteiligungen. Er verlangte abgestimmtes Vorgehen der Europäischen Union, öffentlichen Druck und gezielte diplomatische Initiativen.
Tenzin Drakba, Geschäftsführerin der Tibet-Initiative Deutschland, verwies auf die Selbstverbrennung des tibetischen Aktivisten Lhakar Rangzen im Juli 2026. Sie thematisierte außerdem Zwangsassimilation, Einschränkungen religiöser Bildung sowie den Anspruch staatlicher chinesischer Stellen auf Kontrolle über die Nachfolge des Dalai Lama.
Reverend Usman Fornah aus Sierra Leone warb seinerseits für Dialog als Mittel, Differenzen zu überwinden und bestehende Verbindungen zwischen Gemeinschaften zu festigen. Reiner Braun erinnerte in einer Videobotschaft an Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit schützt. Er forderte besser koordinierte und erneuerte internationale Bemühungen für die Durchsetzung dieses Rechts.
Persönliche Erfahrungen geben dem Gedenktag ein Gesicht
Besonders konkret wurde die Diskussion durch Berichte von Menschen, deren Familien oder Gemeinschaften unmittelbar von Gewalt betroffen sind. Wahaj Bin Sajid, Jurist beim Rat der Religionen Frankfurt, sprach im Namen der Ahmadiyya Muslim Jamaat. Die muslimische Reformgemeinschaft zählt nach seinen Angaben in Deutschland etwa 60.000 Mitglieder und weltweit mehrere zehn Millionen Anhänger.
Bin Sajid erinnerte an seinen Cousin Nasir Mahmood Khan. Dieser wurde 2010 bei dem Terrorangriff auf zwei Ahmadi-Moscheen im pakistanischen Lahore getötet, als er versuchte, eine Handgranate von anderen Gläubigen fernzuhalten. Insgesamt starben bei den Anschlägen 94 Menschen, mehr als 120 wurden verletzt. „Für mich trägt dieser Gedenktag ein Gesicht“, sagte Bin Sajid.
Er beschrieb außerdem die rechtliche Benachteiligung der Ahmadis in Pakistan, die seit 1974 verfassungsrechtlich und seit 1984 auch strafrechtlich verankert sei. In Deutschland kritisierte er die hohe Zahl erstinstanzlich vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnter Asylanträge von Ahmadis; ein Großteil dieser Entscheidungen werde später von Gerichten korrigiert. Zugleich verwies er auf das gesellschaftliche Engagement der Gemeinde, darunter die Hilfe nach der Flutkatastrophe im Ahrtal. Sorge bereite ihm ein zunehmender antimuslimischer Rassismus, von dem auch junge und gut integrierte Muslime betroffen seien.
Der Völkermord an den Jesiden und seine Folgen
Murad Murad, Vorsitzender der Jesidischen Gemeinschaft Thüringen e.V., stammt aus Sinjar und überlebte den Angriff der Terrororganisation „Islamischer Staat“ auf die Jesiden am 3. August 2014. Er erinnerte an Tausende Ermordete sowie Frauen und Kinder, die entführt, versklavt und verkauft worden seien. Vor dem Angriff habe sich die kurdische Peschmerga ohne Kampf zurückgezogen.
Mehr als 2.500 Jesidinnen und Jesiden würden nach Murads Angaben weiterhin vermisst. Zahlreiche Massengräber seien noch immer nicht exhumiert, während viele Vertriebene auch zwölf Jahre später unter schwierigen Bedingungen in Lagern lebten. In Sinjar komme zudem der Wiederaufbau im Gegensatz zu anderen Regionen des Irak nicht ausreichend voran.
Murad berichtete von fortbestehenden religiösen Anfeindungen. Seine Organisation unterstütze seit drei Jahren Projekte in der Region, darunter die Trinkwasserversorgung und ein Bildungszentrum für Kinder. Darüber hinaus schlug er die Einrichtung eines Zentrums für Religionsfreiheit und Menschenrechte in Sinjar vor und bat dafür um Unterstützung.
Quato Haskan vom Zentrum für die Angelegenheiten der Jesiden ergänzte später in einem zweisprachigen, übersetzten Beitrag, dass Hassrede, Hetze und Beschuldigungen des Unglaubens das Leben von Jesiden in Kurdistan und im übrigen Irak weiterhin bedrohten.
Uigurischer Vertreter berichtet über staatlichen Druck
Haiyuer Kuerban, Leiter des Berliner Büros des World Uyghur Congress, schilderte seine persönliche Glaubensentwicklung während seiner Kindheit in China und die von ihm erlebten Einschränkungen religiösen Lebens. Diese hätten bereits in den 1990er-Jahren Verhöre und Verbote des Moscheebesuchs umfasst und reichten nach seiner Darstellung heute bis zur systematischen Internierung von Uiguren in Ostturkestan/Xinjiang.
Kuerban sprach von Tausenden zerstörten Moscheen und Friedhöfen. Berichten zufolge würden religiöse Bestattungsrituale verhindert; teilweise seien Menschen zum Verzehr von Schweinefleisch oder zum Trinken von Alkohol gezwungen worden. Sein eigenes internationales Engagement habe nach seinen Angaben auch Repressalien gegen Angehörige in China ausgelöst. Er forderte Glaubensgemeinschaften, Politik und Menschenrechtsorganisationen auf, die Situation der Uiguren stärker öffentlich zu thematisieren.
Zwischen individuellem Fehlverhalten und pauschaler Verurteilung
Einen anderen Schwerpunkt setzte Großmeister Shifu Shi Miao Sheng, Mönch der 36. Generation und Repräsentant des mehr als 1.500 Jahre alten Shaolin-Erbes des Songshan Shaolin Temple. Er nahm die Krise um den ehemaligen Abt Shi Yong Xin zum Anlass, über die Verantwortung religiöser Institutionen zu sprechen. Gegen Shi Yong Xin stehen Vorwürfe der Veruntreuung und von Verstößen gegen Ordensregeln im Raum.
Individuelles Fehlverhalten müsse transparent untersucht werden, sagte Shi Miao Sheng. Daraus dürfe jedoch kein Generalverdacht gegen eine gesamte spirituelle Tradition und deren Anhänger entstehen. Er forderte Schutz vor kollektiver Bestrafung, die aktive Sicherung der Religionsfreiheit und mehr interreligiösen Austausch. Eine Vorführung traditioneller Shaolin-Kampfkunst gehörte ebenfalls zu seinem Beitrag.
Sara Mohamed, Mitgründerin der Community Nile Youth für junge Sudanesen in Deutschland, brachte anschließend eine künstlerische Perspektive ein. In ihrem Gedicht „Just a Human“ verarbeitete sie ihre Lebensgeschichte und die Erfahrung, sich als junge schwarze Muslima in einer westlichen Gesellschaft zu behaupten.
Das „Rome Model“ als Warnsystem
Der Religionswissenschaftler Dr. Márk Nemes ordnete die Erfahrungsberichte anhand des sogenannten „Rome Model“ ein. Das von der OSZE 2011 entwickelte Modell beschreibt einen stufenweisen Prozess, der von gesellschaftlichem Spott und Misstrauen über staatliche Diskriminierung bis zu weitreichender, teilweise staatlich geduldeter Verfolgung führen kann.
Unter der Überschrift „Spott, Verfolgung, Gewalt — ein schleichender Weg in die Tragödie“ führte Nemes Beispiele aus verschiedenen Ländern an. Dazu zählte er die Situation der Ahmadiyya in Pakistan, der Rohingya in Myanmar und der Baha’i im Iran und im Jemen. Für Russland und China verwies er ebenfalls auf Einschränkungen religiöser Gemeinschaften; in China seien unter anderem Zeugen Jehovas, die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage, Scientology und die Familienföderation als illegal eingestuft.
Weitere von Nemes angeführte Fälle waren eine Polizeidurchsuchung bei AROPL im britischen Crewe, eine Durchsuchung bei Twelve Tribes in den USA im Februar 2026 und ein körperlicher Angriff gegen Mitglieder der Christian Gospel Mission in Taiwan. Er verwies zudem auf Shincheonji in Südkorea, dessen Gemeindeleiter Man-Hee Lee zum Zeitpunkt des Vortrags in Untersuchungshaft saß, und erinnerte an den tödlichen Anschlag auf einen Königreichssaal der Zeugen Jehovas in Hamburg vor drei Jahren.
Medien und Öffentlichkeit hätten dabei eine besondere Verantwortung, so Nemes. Eine differenzierte Berichterstattung könne dazu beitragen, dass gesellschaftliche Abwertung nicht Teil einer Eskalation werde.
Go & Change berichtet über Konflikte mit Behörden und Medien
Magdalena Kloibhofer stellte die Lebensgemeinschaft Go & Change vor, die seit etwa zehn Jahren in einem ehemaligen Kloster in Unterfranken lebt. Gemeinsam mit dem befreundeten Arzt Dr. Till Eckert thematisierte sie die Situation des Mitgründers „Kai“.
Eckert bezeichnete dessen Haftbedingungen aus medizinischer und menschenrechtlicher Perspektive als bedenklich. Nach seiner Darstellung sei der Mann infolge einer drogeninduzierten Psychose in einem aus seiner Sicht einseitig geführten Verfahren verurteilt worden. Kloibhofer und Eckert kritisierten zudem mediale Darstellungen der Gemeinschaft, Maßnahmen des Jugendamtes und mehrere Durchsuchungen. Zugleich warben sie für einen respektvollen Dialog zwischen verschiedenen Glaubens- und Weltanschauungsgruppen.
Familienföderation thematisiert Verfahren in Japan
Claus Dubisz von der Familienföderation für Weltfrieden und Vereinigung, die früher auch als Vereinigungskirche bezeichnet wurde, konzentrierte sich auf die jüngste Auflösungsanordnung gegen die Gemeinschaft in Japan. Aussagen führender Personen, wonach damit nicht der Glaube selbst verboten werde, seien angesichts des Umfangs eingezogener Kirchen und Gelder aus seiner Sicht zynisch. Nach seinen Angaben habe die Entwicklung einige junge Menschen in den Suizid getrieben.
Die Mitgründerin Hak Ja-han Moon befinde sich derzeit in einem Krankenhaus. Ihre Untersuchungshaft sei trotz ihres Alters von 83 Jahren und erheblicher gesundheitlicher Einschränkungen bislang nicht aufgehoben worden, berichtete Dubisz.
Er erinnerte zugleich an den früheren Umgang deutscher Behörden mit den Gründern der Gemeinschaft. Ihnen war elf Jahre lang die Einreise in den Schengenraum untersagt. Das Bundesverfassungsgericht korrigierte diese Praxis 2006. Behörden dürften demnach nicht selbst bewerten, welche Bedeutung der Besuch für eine Kirche habe, da zentrale Fragen der Glaubensförderung und -ausübung staatlicher Beurteilung entzogen seien; konkrete Gefahren durch einen Aufenthalt der Religionsstifter seien ebenfalls nicht erkennbar gewesen.
Scientology kritisiert „Sektenfilter“
Für die Church of Scientology Frankfurt berichtete deren Präsidentin Michaela Gross über Benachteiligungen, die Mitglieder nach ihrer Darstellung in Deutschland erfahren. Dazu zählte sie familiäre Ausgrenzung nach Bekanntwerden der Religionszugehörigkeit und sogenannte „Sektenfilter“ bei Unternehmen, Schulen und staatlichen Stellen. Betroffene müssten demnach teilweise erklären, keine Scientologen zu sein, um Beschäftigung, Aufträge oder Förderungen zu erhalten. Auch die Medienberichterstattung empfinde die Gemeinschaft überwiegend als einseitig negativ.
Gross verwies auf den Fall einer Scientologin in München, der zunächst eine kommunale Förderung für ein E-Bike verweigert worden sei, nachdem sie die Unterzeichnung eines solchen „Sektenfilters“ abgelehnt hatte. Nach einem vierjährigen Rechtsstreit habe ein Gericht rechtsgültig zu ihren Gunsten entschieden.
Shincheonji fordert Unschuldsvermutung für Gemeindeleiter
Samuel Frese, Abteilungsleiter für überkonfessionellen Austausch bei der Shincheonji-Gemeinde Jesu (SCJ), stellte die 1984 in Südkorea entstandene Gemeinschaft vor. Er verwies außerdem auf die 2013 von SCJ-Gründer Man-Hee Lee gegründete Friedensorganisation HWPL, die über Beraterstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) verfügt.
Nach Freses Darstellung erleben Mitglieder von Shincheonji Stigmatisierung und Benachteiligungen im beruflichen, familiären und gesellschaftlichen Umfeld. Zugleich differenzierte er zwischen verschiedenen Strafverfahren gegen Lee. Nach dessen Untersuchungshaft im Jahr 2020 sei Lee vom Vorwurf im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie später rechtskräftig freigesprochen worden; andere Verurteilungen hätten dagegen Bestand.
In einem 2026 eröffneten Verfahren geht es um den Vorwurf eines Verstoßes gegen das südkoreanische Parteiengesetz. Nach Freses Angaben befand sich der 95-jährige Lee zum Zeitpunkt des Forums seit rund 60 Tagen in Untersuchungshaft. Frese verwies auf eine Pressekonferenz vom 7. August 2026 in Südkorea. Dort hatten Menschenrechtsexperten, darunter Vertreter von HRWF, CAP und CESNUR sowie die in Frankfurt anwesenden Nemes und Langhans, die Dauer der Untersuchungshaft angesichts von Lees Alter als unverhältnismäßig kritisiert.
Frese verlangte, die Unschuldsvermutung zu beachten und weniger einschneidende Maßnahmen wie Kaution oder Hausarrest zu prüfen. Zugleich sprach er sich für internationale Beobachtung des Verfahrens und für die Korrektur von aus Sicht seiner Gemeinschaft falschen Behauptungen aus. „Wir bitten heute nicht um Privilegien“, sagte Frese. „Wir fordern gleiche Rechte.“
Gemeinsame Erklärung zum Abschluss
Nach Angaben der Organisatoren repräsentierten die beim Forum vertretenen Personen über ihre jeweiligen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften rund 250.000 Menschen in Deutschland und mehr als 32 Millionen weltweit.
Am Ende der Veranstaltung unterzeichneten die beteiligten Leiterinnen und Leiter eine gemeinsame Erklärung. Darin verpflichteten sie sich zu gegenseitigem Respekt und bekannten sich zur Religions-, Meinungs- und Pressefreiheit.
Der Schlusssatz fasste den Anspruch des Forums zusammen: „Religions- und Weltanschauungsfreiheit bedeutet nicht, dass wir alle dasselbe glauben oder denken. Sie bedeutet, dass wir unterschiedlich sein können — und trotzdem frei und sicher leben können.““


